Mehrkosten bei der B33-Abfahrt durch Bürgerentscheid? – Edelmann spricht Steinach für schuldig
Chronologie zur B33 – Abfahrt in das Interkom Steinach
Frühjahr 2014
Ergebnis Vororttermin mit Verkehrsministerium Stuttgart: eine Abfahrt in das Interkom wird nun grundsätzlich zugesagt.
Die Variante einer Abfahrt in die Josef-Maier-Str. erweist sich durch die Verkehrsbehörden als nicht genehmigungsfähig.
Juni 2015
durch den Bürgerentscheid wird Interkom II abgelehnt. Bürgermeister Edelmann ist „ziemlich ratlos“, wie die Abfahrt nun gestaltet werden soll. „...die Abfahrt, die man bauen darf, brauche man nicht. Und die Abfahrt, die man braucht, dürfe man nicht.“
Juli 2015
der Steinacher Gemeinderat beschließt, dass sich die Gemeinde Steinach mit 5000,- EURO an der Behelfsabfahrt „Windkraft Kambachereck“ beteiligt. Sie soll so ausgebaut werden, dass sie später für die Abfahrt genutzt werden kann.
Mai 2016
bei der Verkehrsschau werden von Bürgermeister Edelmann neue Skizzen für eine Abfahrt vorgestellt. Die Verkehrsbehörden stimmen den Plänen zu. Sie sehen eine Abfahrt Nähe Lachen auf Höhe Holzabfuhrweg unter Nutzung der Behelfsabfahrt vor.
Oktober 2016
In der Gemeinderatssitzung am 19.10.2016 wird der Planungsauftrag für die Abfahrt vergeben. Bürgermeister Edelmann erläutert, dass die Anbindung der Abfahrt über den Lachener Weg erfolgen soll. Dies verursacht einen Mehraufwand, der wegen des Bürgerentscheids gegen Interkom II von Steinach zu verantworten sei. Deshalb habe auch Steinach als Verursacher und nicht der Zweckverband die Kosten dafür zu tragen. (Die Kosten der Abfahrt trägt der Zweckverband)
Dezember 2016
In der Gemeinderatssitzung am 12.12.2016 kritisiert GR Margarete Kopf, dass Bürgermeister Edelmann Steinach für schuldig erklärt und ohne Not die Steinacher Verhandlungsposition gegenüber dem Zweckverband schwächt:
„…Leider vertreten Sie als Bürgermeister in dieser Sache nicht zuerst die Interessen der Gemeinde Steinach, sondern als Zweckverbandsvorsitzender die Interessen des Zweckverbandes. Schon vor Beginn von Kostenverhandlungen erklären Sie Steinach für schuldig. Steinach sei der (Zitat)Verursacher von Mehrkosten.
Fakt ist: Es gab niemals einen Gemeinderatsbeschluss für ein Interkom II. Somit gab es auch nie einen Beschluss für eine Anbindung in ein Interkom II.
Wenn es aber geheime Pläne gab, so sind diese für die Kostenverhandlung zur Abfahrt bzw. Anbindung rechtlich irrelevant.
Die Situation stellt sich so dar:
- Es gibt ein Interkom, dessen Zweckverband satzungsgemäß die Kosteneines Anschlusses an die B33 zu tragen hat.
- Der Anschluss kommt aus verkehrsrechtlichen Gründen auf Höhe Lachen/Holzabfuhrweg und nicht, wie ursprünglich geplant, auf Höhe
Josef-Maier-Straße.
- Daraus ergibt sich die Anbindung über die Prinzbacher Straße mit einem entsprechenden Ausbau.
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Die Kosten für Abfahrt und Anbindung sind daher meines Erachtens vom Zweckverband zu tragen.“