Gewerbeentwicklung
Im Jahr 2015 sprach sich eine Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger Steinachs in einem Bürgerentscheid gegen ein
weiteres interkommunales Gewerbegebiet Interkom II in Steinach aus.
Argumente der Bürgerinitiative LebensWertesSteinach waren 2015 und
sind es auch heute 2020:
·
Wohngebiete, Gewerbeansiedlung und
Natur stehen nicht mehr in einem ausgewogenen Verhältnis.
·
Erholungsflächen und wertvolle
landwirtschaftliche Flächen gehen für nachfolgende Generationen
unwiederbringlich verloren.
·
dramatische Zunahme des Verkehrs, der
schon heute an vielen Stellen prekär ist, einhergehend mit einer
erhöhten Unfallgefahr vor allem für spielende Kinder, Spaziergänger
und Radfahrer
·
Beeinträchtigung durch Lärm-, Luft-
und Bodenverschmutzung
·
Von der Gewerbesteuer verbleiben nur
ca. 40% in Steinach, die Belastungen trägt Steinach zu 100%.
Wir bitten Sie, das nur wenige Jahre
zurückliegende Votum der Steinacher Bürgerschaft bei Ihren
Entscheidungen in angemessener Weise zu berücksichtigen.
Für Steinach ist lt. Regionalplan als
Eigenentwicklergemeinde nur eine kommunale Gewerbeentwicklung
möglich. Unternehmen Sie bitte alles, um die kommunale
Entwicklungsmöglichkeit zu nutzen.
Als hinderlich für eine kommunale Entwicklung
erweisen sich die im Flächennutzungsplan als Gewerbeflächen
ausgewiesenen Freiflächen, die eigentlich zuerst bebaut werden
müssten, bevor neue Flächen ausgewiesen werden können. In Steinach
gibt es vom Strickerfeld bis hin nach Welschensteinach seit sehr
vielen Jahren freie Gewerbeflächen. Teilweise können diese sehr
schnell genutzt werden. Für seit 15-20 Jahren ungenutzte Flächen,
die sich im Besitz von Firmen befinden, sollen von der
Gemeindeverwaltung einvernehmliche Lösungen mit den Eigentümern und
dem RP gesucht werden.
Die Ausführungen im Regionalplan haben keine
Gesetzeswirkung, sondern können auf politischer Ebene verhandelt
werden. Dies wird von Politikern und Stadtbaumeistern immer wieder
betont. Hier muss also das Gespräch mit dem RP gesucht werden.
Betriebe, die aus Platzmangel innerörtlich
nicht erweitern können und deshalb in den Außenbereich ziehen
möchten, dürfen das ohnehin in jedem Fall.
Beziehen Sie die Steinacher Bürgerschaft in
eine Entscheidung über die künftige Gewerbeentwicklung in
Steinach mit ein. In
seinem BM-Wahlkampf hat sich Herr Bürgermeister Bischler geäußert:
„..2015 ist entschieden worden, was Steinach nicht will. Ich möchte
mit den Bürgern gemeinsam ermitteln, was Steinach will“.
Verkehr
Ein Anschluss mit Abfahrt von der B33 ins
Gewerbegebiet und Auffahrt auf die B33 dürfte aus verkehrs- und
sicherheitstechnischen Gründen vom Ministerium nicht genehmigt
werden.
Auf der Homepage des Regierungspräsidiums
Freiburg
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rpf/Abt4/Ref44/B33-Kinzigtal/Seiten/default.aspx
wird verdeutlicht, wie wichtig die B33 als
Verbindung zwischen Rheinebene und Bodensee ist und dass durch ihren
Ausbau der Verkehrsfluss verbessert werden soll.
Es ist zu erwarten, dass der Verkehr weiter
zunimmt. So verbietet sich die Schaffung neuer Gefahrenstellen wie
zu nah aufeinanderfolgende Auffahrten. In diesem Sinn nahm das
Ministerium für Verkehr und Infrastruktur von Baden-Württemberg am
14. April 2015 gegenüber der Bürgerinitiative LebensWERTes Steinach
folgendermaßen Stellung:
Aus Sicht
des Ministeriums für Verkehr und Infrastruktur hat sich daher an der
Sachlage zur Ablehnung eines weiteren Anschlusses an die B33 nichts
geändert. Nach wie vor ist höchstens eine Abfahrt von der B33 aus
Richtung Offenburg in das Gewerbegebiet vorstellbar. Hinzu kommt,
dass mit der Prinzbacher Straße eine ausgewiesene Zu- und Abfahrt
zum Gewerbegebiet vorhanden ist, deren Ausbau mit Landesmitteln
gefördert wurde."
An
dieser Entscheidungsgrundlage hat sich auch 2020 nichts geändert,
wie ein Schreiben des Ministeriums vom 16.01.2020 auf Anfrage der BI
bestätigt.
Planungsgrundlage für den Anschluss an die B33
war neben einer Abfahrt von der B33 ins Gewerbegebiet die
Berücksichtigung der Möglichkeit einer Auffahrt aus dem
Gewerbegebiet in Richtung Haslach. Wie aus den obigen Zitaten zu
entnehmen ist, ist dies aus Sicht des Ministeriums aus sachlichen
Gründen nicht genehmigungsfähig (auch wenn es sich bei den
Knotenpunktabständen um eine Soll-Bestimmung handelt). Dieser
Sachverhalt ist auch der Gemeindeverwaltung Steinach bekannt und
wurde in der Gemeinderats-Sitzung am 10.9.2018 zur Aufstellung des
Bebauungsplanes zur B33-Abfahrt zwar bestätigt, jedoch bei der
Beauftragung der Planung durch den Gemeinderat nicht berücksichtigt.
Die daraus entstehenden Konsequenzen sind ein wesentlich größerer
Flächenverbrauch und deutlich höhere Kosten des Bauvorhabens, als
wenn von Vornherein nur eine Abfahrt ins Gewerbegebiet geplant
worden wäre.
Weiterhin sind bei dem Bauvorhaben die neuen
Verkehrsströme, die sich durch die Abfahrt ins Gewerbegebiet ergeben
würden, nicht berücksichtigt. Durch die neue Möglichkeit wird neben
dem Verkehr aus Richtung Offenburg mit dem Ziel Gewerbegebiet auch
ein erheblicher Anteil des Verkehrs mit dem Ziel Steinach die neue
Abfahrt nutzen. Damit wird der Begegnungsverkehr an den Nadelöhren
Bahnunterführung Prinzbacher Straße und Kolpingstraße deutlich
zunehmen. Zu erwarten ist auch, dass ein Anteil der Abfahrenden über
die Kraftzig und die Bahnunterführung bei der Georg-Schöner-Straße
in das Dorf fährt. Dadurch wird das Gefahrenpotential an diesen
Engstellen noch deutlich höher als es heute schon ist.
Dazu noch einige Fakten aus der Verkehrszählung
vom Mai 2014: Damals wurden 1008 Abfahrende aus Richtung Offenburg
an der bestehenden Abfahrt nach Steinach gezählt. Davon fuhren 667
Fahrzeuge in Richtung Steinach-Ortsmitte. Es stellt sich die Frage,
wie viele der 667 Fahrzeuge in Richtung Steinach zukünftig die neue
Abfahrt benutzen und dann durch eine der drei Unterführungen nach
Steinach gelangen.
Eine weitere Frage in diesem Zusammenhang sind
die Folgen, welche von modernen Navigationssystemen in
Kraftfahrzeugen ausgehen. Diese leiten den Verkehr auf Nebenstraßen
um, wenn auf dem Hauptverkehrsweg dichter Verkehr herrscht oder ein
Unfall passiert ist. Ersteres ist in Richtung Haslach fast täglich
zu den Hauptverkehrszeiten der Fall. Es steht zu befürchten, dass
sich dann ein Teil des Verkehrsstromes durch die Bahnunterführungen
in den Ort ergießt.
Große Bedenken hinsichtlich der jetzigen
Planung haben wir auch, weil Fußgänger und Radfahrer gar nicht bzw.
ungenügend berücksichtigt sind. Bei der Planung für die neue Ab- und
Auffahrt wurden die Engstellen an den Bahnunterführungen nicht
berücksichtigt. Es sind keine Rad- und Fußwege vorgesehen. Der
Fußweg entlang der Prinzbacher Straße beginnt z.B. an der
Hauptstraße und endet bei der Firma G & Z Alusysteme. Die
weiterführende neue Straße bis zur geplanten B33-Abfahrt soll zwar
viel Verkehr aufnehmen, aber keinen Rad- und Fußweg erhalten.
Sämtliche Straßen im Gewerbegebiet haben dagegen einen Fußweg.
Aufgrund des dargestellten Sachverhaltes
kommen wir zu dem Schluss,
dass das jetzige
Bauvorhaben Abfahrt B33 in der vorliegenden Form gestoppt werden
sollte.
Wir schlagen stattdessen vor, dass die Gemeinde
Steinach ein umfassendes
Verkehrskonzept in Auftrag gibt, welches die Belange aller
Teilnehmenden am Verkehr und die Auswirkungen der Änderungen von
Verkehrsströmen auf den gesamten Ort berücksichtigt.
Die Planung eines neuen
einseitigen Anschlusses zur
B33 sollte gestoppt werden und stattdessen der flächenschonende
Ausbau der Bahnunterführung Prinzbacher Straße in Verbindung mit dem
anstehenden Ausbau der B33 zwischen Steinach und Haslach forciert
werden (man beachte: die
Einfädelungsspuren der
jetzigen Auffahrten Richtung Offenburg und Haslach werden deutlich
verlängert). Dadurch können die Interessen der Steinacher
Bevölkerung und die der Gewerbetreibenden in Interkom und
Bildstöckle unter einen Hut gebracht werden. Die Gefahr von neuen
Verkehrsströmen durch Steinach besteht bei dieser Lösung nicht. Die
Unterführung sollte so geplant werden, dass sie eine zukunftsfähige
Erschließung des hinter dem Bahndamm liegenden Geländes auch noch
für nachfolgende Generationen erlaubt. Die Prinzbacher Straße war
bei den Planungen für Interkom und Bildstöckle von Anfang an als
Zufahrtstraße gedacht und ist entsprechend ausgebaut.
Ein ganzheitliches Verkehrskonzept wurde von
Herrn Bischler in seinem Wahlkampf ebenfalls als notwendig erachtet.
Wohnen
Nach vielen Jahren der gewerblichen Entwicklung
ist es an der Zeit, ein erhöhtes Augenmerk auf Wohnbebauung zu
legen. Schon im März 2014 hatte der damalige BM Edelmann
beklagt/geäußert, dass Steinach eine „Wegzuggemeinde“ sei. Ohne mehr
Wohnraum kann dies aber nicht geändert werden.
Wir wünschen uns daher die Weiterentwicklung
von Steinach als Wohngemeinde, bei der Gewerbe, Wohnen und Natur in
einem gesunden Verhältnis zueinander stehen. Damit soll die Wohn-
und Lebensqualität der Steinacher Bürgerschaft langfristig erhalten
und verbessert werden. Steinach soll keine Wegzuggemeinde werden.
Eine Möglichkeit zur Schaffung von mehr Wohnraum besteht auch durch
Siedlungsverdichtung. Durch mehr Einwohner wird die Wirtschaftskraft
des Einzelhandels gestärkt und die Finanzkraft Steinachs nachhaltig
erhöht. „Wohnen bringt mehr
als Gewerbe“:
Lt. Haushaltsplan 2019 für Steinach beträgt die Einnahme aus
der Gewerbesteuer netto 1,6 Mio. €, die Einnahme aus der
Einkommensteuerumlage jedoch 2,42 Mio. €. Im Gegensatz zur
Gewerbesteuer ist die Einkommenssteuerumlage ein stabiler Faktor.